Sachverständigen-Tätigkeit

Bei Fragen rund ums Automobil ist ein kompetenter und unabhängiger Ansprechpartner enorm wichtig. Unsere qualifizierten Sachverständigen helfen Ihnen gerne.

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Amtliche Tätigkeit (GTÜ)

Unsere GTÜ-Prüfingenieure sind freiberuflich tätig und führen die Fahrzeugprüfungen nach § 29 StVZO im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch und handeln damit in hoheitlichem Auftrag.

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Unfalltipps

Was man unbedingt beachten sollte, wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird.
10 Fragen und Antworten die Ihnen nach einem Unfall weiterhelfen können.

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Öffnungszeiten

Prüfstelle:
Montag-Freitag: 8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Samstag: 9 – 13 Uhr

Büro:
Montag-Freitag
8 – 17 Uhr
oder nach Vereinbarung

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